Seit dem 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft. Dadurch werden die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen auf 0% reduziert.

Für wen gilt die Reduzierung der MwSt?

Da es sich bei dem JStG um ein deutsches Gesetz handelt, gilt die Reduzierung der MwSt nur für Bestellungen, bei denen sich Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland befinden.

 

Bei welchen Produkten wird die MwSt reduziert?

Die Befreiung von der MwSt ist für Solarmodule sowie alle für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendigen Komponenten gedacht.

 

Was muss bei der Photovoltaikanlage beachtet werden?

Damit die Steuerermäßigung gilt, muss die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnungen sowie öffentliche und anderen Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden installiert werden.

Dazu darf die maximale Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) betragen.


Im UStG §12 Abs.3 findest du eine genaue Definition dieser Steuerbefreiung.

Mit dem Kauf bei ABL Solar bestätigst du, dass du bzw. deine Solaranlage die oben genannten Anforderungen erfüllst/erfüllt.